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Steueroptimierung für Unternehmen

Viele Unternehmen möchten ihre Steuerlast senken. Das nennt man Steueroptimierung oder Steuergestaltung. Diese Vorgehensweise ist legal und unterscheidet sich von Steuerhinterziehung.

Steuervermeidungsstrategien helfen Unternehmen, ihre Steuerbemessungsgrundlage und ihren Steuersatz zu senken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es nationales Steuerrecht und internationales Steuerrecht gibt.

Nationale Steueroptimierung
Im nationalen Steuerrecht können Unternehmen durch kluge Buchführung sparen. Zum Beispiel: 

  • Aktiva (Vermögenswerte) niedrig ansetzen
  • Passiva (Schulden) hoch ansetzen
  • Bewertungswahlrechte nutzen, z.B. durch geringere Abschreibungen
  • Verluste vortragen, um in späteren Jahren weniger Steuern zu zahlen
  • Die Kleinunternehmerregelung nutzen, um keine Umsatzsteuer zu zahlen (bei Umsatz unter 17.500 Euro)
  • Den Firmenstandort geschickt wählen, um Gewerbesteuer zu sparen
  • Die richtige Rechtsform wählen: Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) können steuerlich günstiger sein als Personengesellschaften.

Internationale Steueroptimierung
Im internationalen Steuerrecht geht es darum, Gewinne dort zu versteuern, wo es günstiger ist. Wichtige Punkte sind: 

  • Doppelbesteuerung vermeiden durch Doppelbesteuerungsabkommen
  • Niedrigsteuerländer nutzen
  • Firmensitze oder Tätigkeiten verlagern
  • Gewinne mit Verrechnungspreisen in Länder mit niedrigen Steuern verschieben
  • Verluste doppelt nutzen (Double Dipping)

Unternehmensbesteuerung in Deutschland
In Deutschland gibt es drei Hauptarten der Besteuerung: 

  • Substanzbesteuerung (z.B. Grundsteuer)
  • Ertragsbesteuerung (z.B. Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
  • Verbrauchsbesteuerung (z.B. Umsatzsteuer)

Kapitalgesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag, während Einzelunternehmer und Personengesellschaften Einkommensteuer zahlen (zwischen 6 % und 42 % je nach Gewinnhöhe).

Bei allen Unternehmen spielt die Gewerbesteuer eine Rolle. Sie hängt vom Gewinn und dem Standort ab.

Tipps zur Steuersenkung 

  • Investitionsabzugsbetrag nutzen:
    Bis zu 40 % geplante Investitionen vorab abziehen
  • Istversteuerung wählen:
    Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig
  • Kleinunternehmerregelung beachten
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben (z.B. PC, Handy)
  • Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildung, Auto, Homeoffice, Versicherungen absetzen
  • Bei Bedarf:
    Wechsel der Rechtsform zu einer Kapitalgesellschaft
  • Eine Holdingstruktur aufbauen: Gewinne innerhalb einer Holding können fast steuerfrei verwaltet werden

Wichtiger Hinweis
Selbstständige und Unternehmer sollten alle Möglichkeiten prüfen und im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen, um die besten legalen Wege der Steueroptimierung zu nutzen.

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