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Gütertrennung

Die Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem die Vermögen beider Ehepartner vollständig voneinander getrennt bleiben. Das bedeutet, dass jeder Partner sowohl das Vermögen, das er vor der Ehe besaß, als auch das, was er während der Ehe erwirbt, allein verwaltet und behält. Es findet kein gemeinschaftlicher Vermögensaufbau statt, und im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners erfolgt kein Zugewinnausgleich. Dieser Güterstand muss ausdrücklich in einem notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft.

Ein wesentlicher Vorteil der Gütertrennung ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehepartner. Jeder kann frei über sein eigenes Vermögen verfügen, Investitionen tätigen oder Schulden aufnehmen, ohne dass der andere Ehepartner dafür haftet oder mitentscheidet. Diese klare Trennung der Finanzen schafft Transparenz und verhindert Konflikte über Eigentumsverhältnisse. Besonders in Ehen, in denen beide Partner ein eigenes Einkommen und Vermögen haben, kann dies die Beziehung auf einer gleichberechtigten Basis halten.

Ein weiterer Vorteil zeigt sich im Falle einer Scheidung. Da die Vermögen bereits getrennt sind, entfällt die oftmals komplizierte Berechnung des Zugewinnausgleichs. Der Prozess der Vermögensaufteilung ist daher deutlich einfacher, schneller und in vielen Fällen auch kostengünstiger. Streitigkeiten über den Wertzuwachs während der Ehe werden vermieden, was die emotionale Belastung reduzieren kann.

Auch für Selbstständige und Unternehmer bietet die Gütertrennung einen erheblichen Schutz. Wird eine Ehe geschieden, bleibt das Unternehmen in der Regel vollständig beim Unternehmer, da es nicht Teil eines gemeinschaftlichen Vermögens ist. Dadurch werden der Fortbestand der Firma und die wirtschaftliche Stabilität gesichert. Gerade Gründer, die ihr privates Risiko minimieren möchten, entscheiden sich häufig für diese Regelung. 

Den Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber. Der wichtigste ist das Fehlen eines finanziellen Ausgleichs im Scheidungsfall. Der Partner, der während der Ehe weniger Einkommen erzielt oder z. B. zugunsten der Familie beruflich zurücksteckt, profitiert nicht vom Vermögenszuwachs des anderen. Dies kann insbesondere bei einseitigen Einkommensverhältnissen zu einer Ungleichheit führen.

Zudem kann die Gütertrennung steuerliche Nachteile haben. Beim Tod eines Ehepartners entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich, der bei der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist. Dadurch kann die Erbschaftssteuer für den überlebenden Ehepartner höher ausfallen. Auch erb- und pflichtteilsrechtlich kann sich die Gütertrennung nachteilig auswirken, da die Kinder in bestimmten Fällen einen höheren Pflichtteil erhalten, was das Erbe des überlebenden Ehepartners verringern kann.

Die Gütertrennung wird immer durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart. In diesem Vertrag können zusätzlich auch weitere Aspekte der Ehe geregelt werden, etwa Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich oder andere Vermögensfragen. Der Ehevertrag bietet damit die Möglichkeit, individuelle und faire Vereinbarungen zu treffen, die zur jeweiligen Lebenssituation der Partner passen.

Insgesamt bietet die Gütertrennung also klare Strukturen, Unabhängigkeit und Schutz – verlangt aber von beiden Partnern Verantwortungsbewusstsein und finanzielle Eigenständigkeit. Sie eignet sich besonders für Paare, die ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst trennen und rechtliche Sicherheit schaffen möchten.

 

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