Der Aktivnachlass ist ein zentraler Begriff im Erbrecht. Er beschreibt die Summe aller Vermögenswerte, die eine verstorbene Person (auch Erblasser oder Erblasserin genannt) hinterlässt. Diese Vermögenswerte bilden die sogenannte aktive Seite des Nachlasses.
Anders ausgedrückt: Der Aktivnachlass zeigt auf, was alles zur Erbschaft gehört, bevor Schulden oder andere Verpflichtungen davon abgezogen werden. Erst wenn auch die Passiva (also Schulden, Verbindlichkeiten, offene Rechnungen etc.) berücksichtigt werden, spricht man vom reinen Nachlass.
Welche Vermögenswerte gehören zum Aktivnachlass?
Der Aktivnachlass kann sehr vielfältig sein. Je nach Lebenssituation und Besitzverhältnissen der verstorbenen Person können unterschiedliche Dinge dazugehören:
Immobilien
Hierzu zählen:
- Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Ferienhäuser im In- oder Ausland
- Grundstücke oder Miteigentumsanteile an Immobilien
Der Wert dieser Immobilien wird üblicherweise durch ein Gutachten oder einen aktuellen Marktwert geschätzt.
Bankguthaben
Dazu gehört das gesamte Geld, das auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeld- oder Festgeldkonten liegt. Auch Guthaben auf Online-Banken oder Kryptowährungen wie Bitcoin können dazu zählen.
Wertpapiere und Kapitalanlagen
- Aktien
- Anleihen
- Fondsanteile
- Wertpapierdepots bei Banken
Diese Positionen müssen ebenfalls zum aktuellen Kurswert am Todestag erfasst werden.
Forderungen
Falls der oder die Verstorbene Geld verliehen hat oder noch offene Zahlungen von Dritten zu erwarten sind (z. B. aus Mietverträgen, Dienstleistungsverträgen oder privaten Darlehen), zählen auch diese als Teil des Aktivnachlasses.
Fahrzeuge und mobile Vermögenswerte
Zum Beispiel:
- Pkw oder Motorrad
- Wohnwagen
- Boote
- Hochwertige Fahrräder oder E-Bikes
Der Wert kann über den Marktpreis oder eine Schätzung ermittelt werden.
Persönliche Gegenstände von Wert
Auch der Haushalt kann Teil des Aktivnachlasses sein, insbesondere wenn darin wertvolle Objekte enthalten sind:
- Schmuck
- Antiquitäten
- Kunstwerke
- Sammlungen (z. B. Münzen, Briefmarken, Modellautos)
- Teure Kleidung oder Designerartikel
Unternehmensbeteiligungen oder Geschäftsvermögen
Falls die verstorbene Person Inhaber eines Unternehmens war oder Anteile an einer Firma gehalten hat, gehören auch diese Werte zum Aktivnachlass. Hier kann die Bewertung sehr komplex sein und erfordert oft die Hilfe von Fachleuten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
Warum ist der Aktivnachlass wichtig?
Die Feststellung des Aktivnachlasses ist ein wesentlicher Schritt im Erbverfahren, denn:
- Erben müssen wissen, was genau sie erben, um entscheiden zu können, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
- Der Aktivnachlass bildet zusammen mit dem Passivnachlass die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer.
- Er hilft dabei, den Pflichtteil für bestimmte Angehörige zu berechnen.
- Er ist nötig, um eine faire Verteilung unter mehreren Erben zu ermöglichen.
Wer ermittelt den Aktivnachlass?
In der Regel sind es die Erben selbst, die mit Unterstützung von Notaren, Rechtsanwälten oder Nachlassgerichten den Nachlass erfassen. Dabei ist eine gründliche Dokumentation wichtig, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Fazit:
Der Aktivnachlass ist mehr als nur „das Erbe“. Er ist die detaillierte Auflistung all dessen, was die verstorbene Person im Laufe ihres Lebens angesammelt hat – in Form von Geld, Eigentum oder persönlichen Werten. Eine sorgfältige Erfassung ist nicht nur gesetzlich notwendig, sondern auch hilfreich für alle Beteiligten.