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Anfangsvermögen

Wenn zwei Menschen heiraten, beginnt meistens automatisch der sogenannte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein zentraler Begriff dabei ist das Anfangsvermögen.

Das Anfangsvermögen beschreibt, welche Werte eine Ehefrau oder ein Ehemann zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel der Tag der standesamtlichen Hochzeit. Zum Anfangsvermögen gehören alles, was man schon vor der Ehe hat: zum Beispiel Ersparnisse auf dem Bankkonto, Immobilien, Aktien oder andere Wertgegenstände. Auch Schulden werden berücksichtigt. Hat jemand mehr Schulden als Besitz, kann das Anfangsvermögen sogar negativ sein.

Das Anfangsvermögen spielt eine wichtige Rolle, wenn die Ehe später endet – sei es durch eine Scheidung oder durch den Tod eines Ehepartners. In diesem Fall wird geprüft, wie viel Vermögen jeder Partner während der Ehe dazugewonnen hat. Dabei wird das Endvermögen (also das Vermögen am Ende der Ehe) mit dem Anfangsvermögen verglichen.

Der Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen. Dieser Vermögenszuwachs wird bei einer Scheidung oder beim Tod eines Partners zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Der Partner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss die Hälfte seines Mehrwerts an den anderen auszahlen.

Es kann schwierig sein, das exakte Anfangsvermögen Jahre später noch genau zu bestimmen – vor allem, wenn keine Nachweise mehr vorhanden sind. Deshalb ist es sinnvoll, schon bei der Heirat eine genaue Liste aller Vermögenswerte und Schulden anzufertigen und wichtige Belege aufzubewahren, wie etwa Kontoauszüge, Grundbuchauszüge oder Unterlagen über Wertpapiere.

Zusammengefasst: Das Anfangsvermögen legt fest, mit welchem finanziellen Startpunkt eine Ehefrau oder ein Ehemann in die Ehe geht. Es bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Berechnung des Zugewinns.

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