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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich
Deutschland schließt mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Diese Abkommen regeln, welcher Staat Steuern erheben darf, wenn Personen oder Unternehmen in mehreren Ländern Einkommen erzielen. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden – also dass dieselbe Einkunftsquelle in zwei Staaten gleichzeitig besteuert wird.

Das internationale Steuerrecht umfasst alle deutschen Gesetze, die sich mit steuerlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug beschäftigen. Dazu gehören das Einkommensteuergesetz, die Abgabenordnung sowie die genannten Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sind ein zentrales Instrument, um steuerliche Konflikte zwischen Staaten zu vermeiden.

Deutschland verfolgt zwei Hauptziele:

  1. Doppelte Besteuerung soll verhindert werden.
  2. Gleichzeitig soll auch doppelte Nichtbesteuerung vermieden werden – also der Fall, dass gar kein Staat Steuern erhebt.

Wer in Deutschland lebt oder hier wirtschaftlich aktiv ist, soll auch hier Steuern zahlen. Gleiches gilt für andere Länder. Daher legen Doppelbesteuerungsabkommen genau fest, welchem Staat in einem bestimmten Fall das Besteuerungsrecht zusteht.

Diese Abkommen schaffen also keine neuen Steuerpflichten. Sie bestimmen lediglich, welcher der beteiligten Staaten bei einem möglichen Steuerkonflikt zuständig ist. So wird sichergestellt, dass Einkünfte nur einmal besteuert werden.

Neben den klassischen DBA für Einkommen und Vermögen gibt es auch spezielle Abkommen: 

  • für Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • für die Kraftfahrzeugsteuer
  • für Rechts- und Amtshilfe
  • für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden

Gerade der Informationsaustausch wird immer wichtiger. Denn nur durch die Zusammenarbeit zwischen Ländern kann Steuerhinterziehung effektiv bekämpft werden. Der Datenaustausch hilft dabei, steuerpflichtige Einkünfte im Ausland zu erkennen und korrekt zu erfassen.

Alle offiziellen Texte dieser Abkommen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Wichtig: Die dort abrufbaren Dokumente dienen der Information – rechtlich verbindlich ist nur die Version im Bundesgesetzblatt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in Deutschland für viele internationale Steuerfragen zuständig. Auf seiner Website gibt es unter dem Menüpunkt „EU und International“ viele nützliche Informationen, zum Beispiel länderspezifische Regelungen oder praktische Hinweise zur Anwendung von Abkommen.

 

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