Die sogenannte Günstigerprüfung ist ein Verfahren des Finanzamts, bei dem geprüft wird, welche steuerliche Regelung für eine steuerpflichtige Person die geringere Steuerbelastung verursacht. Ziel dieser Prüfung ist es, sicherzustellen, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler automatisch oder auf Antrag die für sie vorteilhafteste steuerliche Behandlung erhalten. Dadurch soll verhindert werden, dass jemand aufgrund komplizierter steuerlicher Regelungen mehr Steuern zahlt als eigentlich notwendig.
Grundsätzlich vergleicht das Finanzamt bei der Günstigerprüfung zwei unterschiedliche steuerliche Möglichkeiten miteinander. Anschließend wird automatisch die Variante angewendet, die zu einer geringeren Steuerlast führt. In vielen Fällen erfolgt diese Prüfung automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. In einigen Situationen muss sie jedoch ausdrücklich vom Steuerpflichtigen beantragt werden.
Ein besonders bekanntes Beispiel für die Günstigerprüfung ist der Vergleich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eltern in Deutschland erhalten grundsätzlich monatlich Kindergeld. Zusätzlich existiert jedoch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Einkommen steuerlich mindert. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für die Eltern finanziell günstiger ist. Liegt der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag über der Summe des bereits erhaltenen Kindergeldes, wird der Freibetrag angesetzt. Ist das Kindergeld hingegen vorteilhafter, bleibt es bei dieser Leistung. Eltern müssen hierfür in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen, da die Prüfung automatisch erfolgt.
Ein weiteres Beispiel ist die Riester-Rente. Bei dieser Form der privaten Altersvorsorge können Sparer sowohl staatliche Zulagen als auch einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung nutzen. Das Finanzamt prüft dabei im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die erhaltenen Zulagen oder der steuerliche Sonderausgabenabzug – der maximal bis zu 2.100 Euro pro Jahr möglich ist – für den Steuerpflichtigen günstiger sind. Sollte der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Steuerersparnis führen als die Zulagen, wird die Differenz im Steuerbescheid berücksichtigt.
Auch bei Kapitalerträgen spielt die Günstigerprüfung eine wichtige Rolle. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden werden in Deutschland grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent versteuert. Für Personen mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz kann es jedoch günstiger sein, die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. In diesem Fall kann im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragt werden, beispielsweise über die Anlage KAP. Das Finanzamt prüft dann, ob der persönliche Steuersatz unterhalb der Abgeltungsteuer liegt und setzt gegebenenfalls den niedrigeren Satz an.
Ein weiterer Bereich betrifft die Pendlerpauschale. Hier können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden. In manchen Fällen kann ein Vergleich zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Fahrtkosten sinnvoll sein, um zu ermitteln, welche Variante steuerlich günstiger ist.
Zusammenfassend dient die Günstigerprüfung dazu, Steuerpflichtige vor einer unnötig hohen Steuerbelastung zu schützen. Sie stellt sicher, dass automatisch oder auf Antrag stets die steuerlich vorteilhafteste Regelung angewendet wird. Während sie in vielen Bereichen automatisch erfolgt, müssen Steuerpflichtige sie in bestimmten Fällen – etwa bei Kapitalerträgen – selbst beantragen. Dadurch bleibt das Steuersystem trotz seiner Komplexität möglichst gerecht und vorteilhaft für die Bürgerinnen und Bürger.





