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Steuerhinterziehung

Was ist Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die das Fundament des staatlichen Steuersystems angreift. Sie ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt und beschreibt ein Verhalten, bei dem Steuerpflichtige vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben machen oder ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, um dadurch Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Steuern dienen der Finanzierung staatlicher Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und sozialer Leistungen. Wer sich diesen Pflichten entzieht, schadet daher nicht nur dem Staat, sondern letztlich auch der Allgemeinheit. 

Nach der gesetzlichen Definition begeht Steuerhinterziehung, wer vorsätzlich handelt. Vorsatz bedeutet, dass die betroffene Person weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt, dass durch ihr Verhalten Steuern nicht oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden. Fahrlässiges Handeln – also ein bloßes Versehen – reicht für eine Steuerhinterziehung nicht aus, kann aber unter Umständen als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet werden. Entscheidend ist also die innere Einstellung des Handelnden zu seinem Tun oder Unterlassen. 

Steuerhinterziehung kann sowohl durch aktives Tun als auch durch pflichtwidriges Unterlassen erfolgen. Aktives Tun liegt beispielsweise vor, wenn falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht werden, etwa durch das Verschweigen von Einnahmen, das Erfinden von Betriebsausgaben oder das Angeben falscher Werbungskosten. Auch das bewusste Ausstellen oder Verwenden falscher Rechnungen kann eine Steuerhinterziehung darstellen. Pflichtwidriges Unterlassen bedeutet hingegen, dass eine steuerlich relevante Handlung bewusst nicht vorgenommen wird, obwohl eine Verpflichtung dazu besteht. Ein klassisches Beispiel ist das Nichtabgeben einer Steuererklärung, obwohl man hierzu verpflichtet ist. 

Ziel der Steuerhinterziehung ist entweder eine Steuerverkürzung oder das Erlangen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils. Eine Steuerverkürzung liegt vor, wenn Steuern gar nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt werden. Ein ungerechtfertigter Steuervorteil kann etwa dann entstehen, wenn zu Unrecht Steuererstattungen ausgezahlt oder Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. 

Die rechtlichen Konsequenzen einer Steuerhinterziehung können erheblich sein. Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden, häufig zuzüglich Zinsen. Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist bereits strafbar. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit weitreichenden Folgen. Sie setzt vorsätzliches Handeln voraus und kann durch aktives Verhalten oder durch das bewusste Unterlassen steuerlicher Pflichten begangen werden. Ein korrektes und ehrliches Verhalten gegenüber den Finanzbehörden ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens. 

 

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