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Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn bezeichnet den steuerpflichtigen Gewinn, der entsteht, wenn Vermögenswerte zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie ursprünglich angeschafft wurden. Zu diesen Vermögenswerten zählen beispielsweise Immobilien, Aktien oder auch ganze Unternehmen. Steuerlich relevant wird dabei die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungs- beziehungsweise Buchkosten, nachdem mögliche Veräußerungskosten abgezogen wurden. Das Ergebnis dieser Berechnung stellt den Gewinn dar, der grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegt. 

Die grundlegende Berechnung eines Veräußerungsgewinns erfolgt also nach einem einfachen Prinzip:
Vom Verkaufspreis eines Vermögenswerts werden die ursprünglichen Anschaffungskosten sowie alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, abgezogen. Zu diesen Veräußerungskosten können zum Beispiel Maklergebühren, Notarkosten oder andere Transaktionskosten gehören. Bleibt nach diesem Abzug ein positiver Betrag übrig, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
 

Veräußerungsgewinne können sowohl im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen entstehen. Im betrieblichen Bereich tritt ein solcher Gewinn beispielsweise auf, wenn eine Arztpraxis verkauft wird, Anteile an einer Personengesellschaft veräußert werden oder Geschäftsanteile an einer GmbH verkauft werden. In diesen Fällen wird der Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt. Besonders bei der Aufgabe oder dem Verkauf eines gesamten Betriebs gelten jedoch bestimmte steuerliche Vergünstigungen, die die Steuerbelastung reduzieren können. 

Eine wichtige steuerliche Begünstigung ist der sogenannte Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Teil des Veräußerungsgewinns steuerfrei bleiben. Der Freibetrag wird allerdings reduziert, wenn der erzielte Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet. Dadurch soll insbesondere älteren Unternehmerinnen und Unternehmern der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. 

Neben dem Freibetrag besteht zudem die Möglichkeit, eine steuerliche Tarifermäßigung zu beantragen. Dabei kann der Veräußerungsgewinn nach der sogenannten Fünftel-Regelung besteuert werden. Diese Methode führt häufig zu einer geringeren Steuerbelastung, da der Gewinn rechnerisch auf mehrere Jahre verteilt wird und dadurch ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommen kann. 

Auch im Privatvermögen können Veräußerungsgewinne entstehen. Ein bekanntes Beispiel ist der Verkauf von Immobilien. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, fällt in der Regel die sogenannte Spekulationssteuer an. Diese ist Teil der Einkommensteuer. Nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist kann eine Immobilie hingegen steuerfrei verkauft werden. Eine weitere wichtige Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. In diesem Fall kann auch ein Verkauf innerhalb der zehn Jahre steuerfrei sein. 

Bei Wertpapieren, wie etwa Aktien, werden Gewinne aus dem Verkauf in der Regel durch die Abgeltungsteuer besteuert. Diese wird meist direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. 

Nicht immer entsteht beim Verkauf von Vermögenswerten ein Gewinn. Wenn der Verkaufspreis unter den Anschaffungs- oder Buchkosten liegt, spricht man von einem Veräußerungsverlust. Solche Verluste können steuerlich berücksichtigt und häufig mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Dadurch kann sich die steuerliche Gesamtbelastung eines Steuerpflichtigen verringern. 

Zusammenfassend spielt der Veräußerungsgewinn eine wichtige Rolle im Steuerrecht, da er sowohl bei privaten als auch bei betrieblichen Verkäufen von Vermögenswerten entstehen kann. Gleichzeitig bietet das Steuerrecht verschiedene Vergünstigungen und Regelungen, die dazu beitragen sollen, die steuerliche Belastung in bestimmten Situationen zu reduzieren. 

 

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